RS OGH 1997/6/18 13Os83/97

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Veröffentlicht am 18.06.1997
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Norm

StPO §39 A
StPO §41 Abs2
StPO §454

Rechtssatz

Das die Belehrung über das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 39 StPO) und über die Voraussetzungen der Beigebung eines (Verfahrenshilfe-)Verteidigers nach § 41 Abs 2 StPO enthaltende, dem Beschuldigten zugestellte StPO-Formular Lad 7 weist aber darauf hin, daß die Behauptungen über Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse auch sogleich zu bescheinigen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107789

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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