RS OGH 1997/6/18 3Ob507/96, 2Ob6/13s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1997
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Norm

ABGB §1036
TierärzteG §21 Abs3

Rechtssatz

Eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung schließt bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen die Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107782

Im RIS seit

18.07.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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