RS OGH 1997/6/24 1Ob131/97i

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Norm

UStG 1994 §10

Rechtssatz

Dem Umsatzsteuerrecht ist ein "Mischsteuersatz" als steuerliche Belastung einer Mehrzahl von Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, jedoch für ein Pauschalentgelt als Gegenleistung erbracht wurden, fremd. Ein Rechnungsgesamtbetrag bedarf somit insbesondere dann der Aufgliederung entsprechend den Anspruchsgrundlagen, wenn die der Rechnung zugrundeliegenden Leistungen verschieden hohen Umsatzsteuersätzen unterliegen beziehungsweise einzelne dieser Leistungen umsatzsteuerfrei wären.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108090

Dokumentnummer

JJR_19970624_OGH0002_0010OB00131_97I0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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