RS OGH 1997/6/24 1Ob16/97b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1997
beobachten
merken

Norm

KFG 1967 §64
VStG §6

Rechtssatz

Der Umstand, daß jemand keine Lenkerberechtigung besitzt, jedoch auf die Benützung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, rechtfertigt damit nicht auch unter dem Gesichtspunkt des behaupteten Notstands dessen rechtswidrige Lenkung (vergleiche VwGH ZVR 1971/195).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108127

Dokumentnummer

JJR_19970624_OGH0002_0010OB00016_97B0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten