RS OGH 2024/6/25 1Ob2375/96p; 10Ob58/15z; 9Ob44/21t; 2Ob54/24s

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Veröffentlicht am 24.06.1997
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Rechtssatz

Die Leistungskondiktion ist auch zulässig, wenn nur ein Teil einer Leistung rechtsgrundlos erfolgte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107938

Im RIS seit

24.07.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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