RS OGH 1997/7/9 13Os82/97

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Veröffentlicht am 09.07.1997
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Auf die "wahre wirtschaftliche Lage" des Schuldners (Kienapfel BT II3 § 156 Rz 6 f) kommt es beim Verbrechen der betrügerischen Krida nicht an.

Ebensowenig sind ein Motiv, die betriebliche Situation zu verbessern und die Begleichung anderer Abgabenverbindlichkeiten oder Schulden von Bedeutung (Leukauf/Steininger Komm3 § 156 RN 15).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108357

Dokumentnummer

JJR_19970709_OGH0002_0130OS00082_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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