RS OGH 1997/7/10 8Ob117/97g

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Veröffentlicht am 10.07.1997
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Norm

ZPO §546 Abs2

Rechtssatz

Wurde mit Beschluß des Erstgerichtes das Revisionsverfahren bis zur Erledigung einer eingebrachten Wiederaufnahmsklage unterbrochen, hat dieses auch über einen Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108006

Dokumentnummer

JJR_19970710_OGH0002_0080OB00117_97G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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