RS OGH 2011/3/31 1Ob138/97v, 1Ob19/11t

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Veröffentlicht am 15.07.1997
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Norm

EVÜ Art4 Abs2
IPRG §36
  1. IPRG § 36 gültig von 01.01.1979 bis 30.11.1998 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 119/1998

Rechtssatz

Ein Vermittlungsvertrag ist als Rechtsgeschäft im Sinne des § 36 IPRG anzusehen, bei dem der Vermittler die - nicht in Geld geschuldete - "charakteristische" Leistung zu erbringen hat. Dieser gegenseitige Vertrag ist nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem der Vermittler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.Ein Vermittlungsvertrag ist als Rechtsgeschäft im Sinne des Paragraph 36, IPRG anzusehen, bei dem der Vermittler die - nicht in Geld geschuldete - "charakteristische" Leistung zu erbringen hat. Dieser gegenseitige Vertrag ist nach dem Recht des Staats zu beurteilen, in dem der Vermittler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108115

Im RIS seit

14.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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