RS OGH 1997/7/15 1Ob156/97s, 3Ob157/05t, 4Ob192/06y, 9Ob18/09a

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Veröffentlicht am 15.07.1997
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Norm

ABGB §143

Rechtssatz

Nicht imstande, sich selbst zu erhalten, ist der Aszendent etwa auch bei unzureichender Altersversorgung oder Pflegebedürftigkeit.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Selbsterhaltungsfähigkeit, Unterhalt, Vorfahre

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107950

Im RIS seit

14.08.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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