Norm
ABGB §140 AdRechtssatz
Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften des § 156a ABGB nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften des Paragraph 156 a, ABGB nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107986Dokumentnummer
JJR_19970723_OGH0002_0070OB00212_97W0000_001