RS OGH 1997/7/23 7Ob212/97w

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Veröffentlicht am 23.07.1997
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Norm

ABGB §140 Ad
ABGB §156a
  1. ABGB § 140 heute
  2. ABGB § 140 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 140 gültig von 01.07.1989 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 162/1989
  1. ABGB § 156a gültig von 01.07.1992 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 58/2004

Rechtssatz

Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften des § 156a ABGB nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften des Paragraph 156 a, ABGB nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107986

Dokumentnummer

JJR_19970723_OGH0002_0070OB00212_97W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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