RS OGH 2012/10/24 9ObA227/97s, 9ObA282/98f, 9ObA73/99x, 8ObA14/12k

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Veröffentlicht am 27.08.1997
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Norm

Vlbg LVBG §28 Abs3
LVBG §120

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der dem Vorliegen von (wichtigen) Interessen des Dienstes gleichzusetzen ist, ist auch bei unkündbaren Arbeitnehmern eine vertragsändernde Versetzung ohne ihre Zustimmung zulässig, wenn eine Interessenabwägung dies billig erscheinen läßt. Hier: Versetzung der Referentin des Frauenreferates beim Amte der Vorarlberger Landesregierung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108258

Im RIS seit

26.09.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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