RS OGH 1997/8/31 12Os87/97 (12Os88/97), 11Os17/21s (11Os34/21s)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.08.1997
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Norm

StGB §156

Rechtssatz

Da die Gläubigerbenachteiligung keine dauernde sein muß, ist die Einverleibung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes trotz der damit für die Gläubiger keineswegs von vornherein für immer ausgeschlossenen Verwertungsmöglichkeit bereits tatbildlich. Die Intabulierung eines Veräußerungsverbotes und Belastungsverbotes mit Schädigungsvorsatz stellt aber ein strafrechtlich nicht gesondert anzulastendes Durchgangsstadium zur endgültigen Gläubigerbenachteiligung dar, wenn in der Folge die Liegenschaft an den aus dem Verbot Berechtigten veräußert wird.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 87/97
    Entscheidungstext OGH 31.08.1997 12 Os 87/97
  • 11 Os 17/21s
    Entscheidungstext OGH 29.03.2021 11 Os 17/21s
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108603

Im RIS seit

30.09.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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