RS OGH 1997/9/4 2Ob2305/96a

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Veröffentlicht am 04.09.1997
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Norm

StVO §28 Abs2

Rechtssatz

Einem PKW-Lenker darf eine Verletzung des § 28 Abs 2 StVO nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm ein Verlassen der Gleise möglich war und er dies unbegründet unterlassen hat.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Personenkraftwagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108860

Dokumentnummer

JJR_19970904_OGH0002_0020OB02305_96A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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