Norm
StVO §28 Abs2Rechtssatz
Einem PKW-Lenker darf eine Verletzung des § 28 Abs 2 StVO nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm ein Verlassen der Gleise möglich war und er dies unbegründet unterlassen hat.Einem PKW-Lenker darf eine Verletzung des Paragraph 28, Absatz 2, StVO nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm ein Verlassen der Gleise möglich war und er dies unbegründet unterlassen hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
PersonenkraftwagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108860Dokumentnummer
JJR_19970904_OGH0002_0020OB02305_96A0000_001