Norm
MRG §46a Abs3Rechtssatz
Für die Ansicht, im Falle einer Unternehmensverpachtung im Sinne des § 46a Abs 3 MRG werde das Recht zur (weiteren) Mietzinsanhebung durch eine nach Verpachtung vereinbarte Mietzinserhöhung ausgeschlossen, gibt es keine gesetzliche Deckung.Für die Ansicht, im Falle einer Unternehmensverpachtung im Sinne des Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG werde das Recht zur (weiteren) Mietzinsanhebung durch eine nach Verpachtung vereinbarte Mietzinserhöhung ausgeschlossen, gibt es keine gesetzliche Deckung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108586Dokumentnummer
JJR_19970916_OGH0002_0050OB00063_97V0000_001