RS OGH 1997/9/23 5Ob501/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.09.1997
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Norm

ZPO §1 Ac
ZPO §1 Ae3
HGB §31
HGB §124 Abs1
HGB §133
HGB §140 Abs1
HGB §161 Abs2

Rechtssatz

Hinsichtlich der auf Ausschluß des Gesellschafters und Zustimmung zur Beschlußfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft und deren Anmeldung zum Firmenbuch gerichteten Begehren scheidet die Aktivlegitimation der Personenhandelsgesellschaft (hier: OHG) einerseits schon nach der klaren gesetzlichen Regelung des § 140 Abs 1 HGB, andererseits auch deshalb aus, weil ein aus dem gesellschaftlichen (innergesellschaftlichen) Treueverhältnis begründeter Anspruch auf Zustimmung zur Fortsetzung der Gesellschaft und dementsprechender Anmeldung zum Firmenbuch nur den übrigen Gesellschaftern aus dem Innenverhältnis (und nicht der Gesellschaft selbst) zustehen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108411

Dokumentnummer

JJR_19970923_OGH0002_0050OB00501_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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