Norm
StGB §72 Abs2Rechtssatz
Aus der im § 72 Abs 2 StGB normierten Gleichstellung des Lebensgefährten mit Angehörigen kann keinesfalls abgeleitet werden, daß dessen Rechtsstellung mit jener des Ehegatten ident ist.Aus der im Paragraph 72, Absatz 2, StGB normierten Gleichstellung des Lebensgefährten mit Angehörigen kann keinesfalls abgeleitet werden, daß dessen Rechtsstellung mit jener des Ehegatten ident ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108779Dokumentnummer
JJR_19970930_OGH0002_0120OS00093_9700000_003