RS OGH 1997/10/9 2Ob295/97i, 3Ob165/11b

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Veröffentlicht am 09.10.1997
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Norm

ABGB §186a Abs1

Rechtssatz

Die Übertragung der gesamten Obsorge an Pflegeeltern kommt nur in Ausnahmefällen als letztes Mittel der Kindeswohlförderung in Betracht (vergleiche SZ 64/119).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108442

Im RIS seit

08.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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