RS OGH 1997/10/14 1Ob144/97a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1997
beobachten
merken

Norm

ABGB §364 Abs2 A
ZPO §226 B12
ZPO §405 DIIIe
  1. ABGB § 364 heute
  2. ABGB § 364 gültig ab 01.07.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 91/2003
  3. ABGB § 364 gültig von 01.01.1917 bis 30.06.2004 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
  1. ZPO § 226 heute
  2. ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983

Rechtssatz

Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des § 405 ZPO entgegensteht.Ein auf bestimmte Vorkehrungen - und sei es auch in Form eines Unterlassungsbegehrens, das etwa auf die Unterlassung der Betriebsfortführung gerichtet ist - zielendes Begehren stellt dem Begehren auf Unterlassung von Imissionen gegenüber ein aliud dar, dessen Zuspruch die Bestimmung des Paragraph 405, ZPO entgegensteht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108817

Dokumentnummer

JJR_19971014_OGH0002_0010OB00144_97A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten