RS OGH 2021/9/16 2Ob323/97g; 2Ob258/12y; 2Ob201/20b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1997
beobachten
merken

Rechtssatz

Der (öffentlich-rechtliche) Dienstgeber, der dem Verletzten eine Dienstunfähigkeitspension zu leisten hat, kann deren Ersatz vom Schädiger verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108855

Im RIS seit

22.11.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten