RS OGH 1997/10/28 1Ob173/97s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.10.1997
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Norm

WRG §31 Abs1

Rechtssatz

Ein Bahnkörper im Anschluß an einen Tankhafen ist eine Anlage im Sinne des § 31 Abs 1 WRG, wenn Tankwagen darauf bereitgestellt und rangiert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108672

Dokumentnummer

JJR_19971028_OGH0002_0010OB00173_97S0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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