RS OGH 1997/11/4 10ObS70/97k

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Veröffentlicht am 04.11.1997
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Norm

ASVG §117 Z2
ASVG §131 Abs1
ASVG §133 Abs1
ASVG §133 Abs2

Rechtssatz

Wenn der Versicherte an einer schweren, lebensbedrohenden Krankheit (hier: aplastische Anämie) leidet und eine Knochenmarktransplantation medizinisch indiziert ist, so ist die Gewebstypisierung seiner Geschwister nach dem Stand der anerkannten medizinischen Wissenschaft unumgänglich, um eine zweckmäßige Krankenbehandlung durchzuführen. Die Untersuchung der Geschwister des Versicherten stellt eine notwendige Maßnahme dar, weil sie zur Erreichung des Zweckes unentbehrlich und unvermeidbar war. Zu den ersten ärztlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Organspenden zählen jedenfalls jene Voruntersuchungen, die klären sollen, ob ein potentieller Spender überhaupt in Betracht kommt. Die Untersuchungen zur HLA-Typisierung der Geschwister des Versicherten stellen eine zweckmäßige und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Krankenbehandlung des Versicherten dar, deren Kosten der Versicherungsträger zu ersetzen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109039

Dokumentnummer

JJR_19971104_OGH0002_010OBS00070_97K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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