RS OGH 1997/11/4 10ObS164/97h, 6Ob124/01f, 10ObS96/01t

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Veröffentlicht am 04.11.1997
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Norm

ASVG §131
Satzung der oö Gebietskrankenkasse §25
Satzung der oö Gebietskrankenkasse Anh6

Rechtssatz

Die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für "eine" Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) steht nicht im Widerspruch zu § 131 ASVG. Der Gesetzgeber geht nämlich nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Wahlärzten aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109069

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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