Norm
ASVG §131Rechtssatz
Die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für "eine" Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) steht nicht im Widerspruch zu § 131 ASVG. Der Gesetzgeber geht nämlich nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Wahlärzten aus.Die Kürzung des Kostenerstattungsanspruchs bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes für "eine" Ordination mit 2/5 der in Betracht kommenden pauschalierten Grundvergütung (Fallpauschale) steht nicht im Widerspruch zu Paragraph 131, ASVG. Der Gesetzgeber geht nämlich nicht vom Grundsatz einer vollen Kostenerstattung im Sinne einer Gleichbehandlung von Vertragsärzten und Wahlärzten aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109069Zuletzt aktualisiert am
07.08.2008