Norm
WEG 1975 idF 3.WÄG §14 Abs3Rechtssatz
Einem überstimmten Minderheitseigentümer kommt auch ohne eigene Antragstellung im Sinne des § 14 Abs 3 WEG - in einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG Parteistellung zu, weil die Genehmigung der Maßnahme (insbesondere im Fall des § 14 Abs 3 Z 3 WEG) zu einer Kostenbelastung auch des überstimmten Miteigentümers führen kann.Einem überstimmten Minderheitseigentümer kommt auch ohne eigene Antragstellung im Sinne des Paragraph 14, Absatz 3, WEG - in einem Verfahren nach Paragraph 26, Absatz eins, Ziffer 4, WEG Parteistellung zu, weil die Genehmigung der Maßnahme (insbesondere im Fall des Paragraph 14, Absatz 3, Ziffer 3, WEG) zu einer Kostenbelastung auch des überstimmten Miteigentümers führen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108764Dokumentnummer
JJR_19971111_OGH0002_0050OB00159_97M0000_001