RS OGH 1997/11/11 7Ob300/97m

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Veröffentlicht am 11.11.1997
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Norm

EO §17 Abs2

Rechtssatz

Der Umstand, daß das Urteil im Feststellungsprozeß über das Nichtbestehen eines in einem Notariatsakt verbrieften vollstreckbaren Anspruches zur Einstellung eines allenfalls geführten Exekutionsverfahren führen kann, macht die Feststellungsklage noch nicht zu einer exekutionsrechtlichen Klage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109000

Dokumentnummer

JJR_19971111_OGH0002_0070OB00300_97M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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