RS OGH 1997/11/12 4Ob335/97m, 10Ob30/04s, 6Ob18/11g

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Veröffentlicht am 12.11.1997
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Norm

ZPO §528 Abs1 B

Rechtssatz

Ob ein Rechtsmittel im Hinblick auf seine Ausführungen zum Rekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung gesetzmäßig ausgeführt wurde oder nur die Beweiswürdigung des Erstgerichts bekämpft, richtet sich nach dem Inhalt des konkreten Vorbringens und ist somit eine Frage des Einzelfalles, der keine erhebliche Bedeutung im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO zukommt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108792

Im RIS seit

12.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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