RS OGH 1997/11/19 13Os98/97 (13Os163/97), 15Os138/05s, 13Os67/09s (13Os96/09f)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.11.1997
beobachten
merken

Norm

StPO §270 Abs3

Rechtssatz

Ein Angleichungsbeschluss gemäß § 270 Abs 3 StPO ist anfechtbar. Die Rechtsmittelfrist ist jedoch nicht nach dem Muster des § 498 Abs 3 StPO mit einer in dieser Sache allenfalls erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde gekoppelt, sondern getrennt zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109173

Zuletzt aktualisiert am

09.02.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten