RS OGH 1997/11/25 1Ob190/97s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.1997
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Norm

MRK Art5 Abs5 V3
MRK Art6 V2
MRK Art6 Abs3 litc IV3a
StPO §296 Abs3

Rechtssatz

Auf Art 5 Abs 5 MRK gestützte Ansprüche können aus einem Urteil des EGMR, in dem eine Verletzung des Art 6 Abs 1 in Verbindung mit Abs 3 lit c MRK festgestellt wurde, nur dann abgeleitet werden, wenn der Mindeststandard eines fairen Verfahrens nicht gewahrt wurde; dies ist dann nicht der Fall, wenn es der Oberste Gerichtshof unterließ, den verhafteten Angeklagten, der seine Vorführung nicht selbst beantragt hatte, zum Gerichtstag, in dem (auch) über eine Strafberufung der Staatsanwaltschaft zu entscheiden war, vorzuführen, wenn seine Interessen dort von einem Verteidiger wahrgenommen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108973

Im RIS seit

25.12.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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