Norm
JN §1 DVe1Rechtssatz
Schadenersatzansprüche gegen den pflichtwidrig handelnden Verwalter - seien es solche eines einzelnen Miteigentümers oder der Wohnungseigentümergemeinschaft - sind im streitigen Rechtsweg durchzusetzen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Entscheidung ergangen zu § 26 Abs 1 Z4 WEG idF vor dem 3.WÄGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108987Dokumentnummer
JJR_19971209_OGH0002_0050OB00469_97Z0000_001