Norm
StPO §180 Abs2 Z3Rechtssatz
Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Ziffer 3, beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, dass dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876Im RIS seit
09.01.1998Zuletzt aktualisiert am
09.04.2013