RS OGH 1997/12/10 13Os138/97

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Norm

StPO §180 Abs2 Z3

Rechtssatz

Die bestimmten Tatsachen, auf Grund derer die in Z 3 beschriebene Gefahr besteht, können auch in den den Beschuldigten angelasteten (hier: wiederholten und fortgesetzten) Handlungen liegen, wenn diese von solcher Art sind, daß dadurch nicht lediglich die bloße Möglichkeit eines Rückfalls begründet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108876

Dokumentnummer

JJR_19971210_OGH0002_0130OS00138_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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