RS OGH 2022/7/18 1Ob41/97d, 1Ob355/99h, 8Ob68/22s, 15Os32/22b

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Veröffentlicht am 15.12.1997
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Rechtssatz

Unter den Begriff der Justizverwaltungssachen fällt die Gesetzesvollziehung, die ihrem Inhalt nach das Funktionieren der Gerichtsbarkeit sicherstellen soll, oder - anders gesagt - die Vorsorge für die persönlichen und sachlichen Erfordernisse der Justiz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109257

Im RIS seit

14.01.1998

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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