RS OGH 1997/12/17 3Ob313/97v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1997
beobachten
merken

Norm

EheG §49 A1f

Rechtssatz

Wenn auch nach EFSlg 38.704 ein Selbstmordversuch, zu dem der Ehepartner keinen Anlaß gegeben hat, als Eheverfehlung zu werten ist, gilt dies keinesfalls, wenn der Selbstmord etwa aus Verzweiflung verübt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109129

Dokumentnummer

JJR_19971217_OGH0002_0030OB00313_97V0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten