Norm
EO §296Rechtssatz
Die Kreditkarte selbst kann ebensowenig als Wertträger angesehen werden, wie eine Bankomatkarte (siehe diesbezüglich WBl 1989, 100 mit Anm Karollus; RZ 1997/50). Sie kann schon deshalb keine Geldforderung des Kreditkarteninhabers verbriefen, weil ihm keine Geldforderung Dritten gegenüber zusteht. Die Exekution auf Kreditkarten gemäß § 296 EO ist daher unmöglich und der entsprechende Antrag abzuweisen.Die Kreditkarte selbst kann ebensowenig als Wertträger angesehen werden, wie eine Bankomatkarte (siehe diesbezüglich WBl 1989, 100 mit Anmerkung Karollus; RZ 1997/50). Sie kann schon deshalb keine Geldforderung des Kreditkarteninhabers verbriefen, weil ihm keine Geldforderung Dritten gegenüber zusteht. Die Exekution auf Kreditkarten gemäß Paragraph 296, EO ist daher unmöglich und der entsprechende Antrag abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000059Im RIS seit
11.11.2010Zuletzt aktualisiert am
14.12.2010