RS OGH 1998/1/14 3Ob323/97i

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Veröffentlicht am 14.01.1998
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Norm

GmbHG §10 Abs6

Rechtssatz

Wohl hat der Geschäftsführer den Verzicht zu beweisen, daß der erlassene Betrag aber zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich wäre, hat die Gesellschaft darzulegen und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109102

Dokumentnummer

JJR_19980114_OGH0002_0030OB00323_97I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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