Norm
ASVG §252 Abs2 Z2Rechtssatz
Bei der Frage der "Erwerbsunfähigkeit" nach § 252 Abs 2 Z 2 ASVG ist auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (etwa Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist (SSV-NF 7/119, 8/42).Bei der Frage der "Erwerbsunfähigkeit" nach Paragraph 252, Absatz 2, Ziffer 2, ASVG ist auch auf die Möglichkeiten selbständiger Tätigkeiten (etwa Heimarbeit) Bedacht zu nehmen ist (SSV-NF 7/119, 8/42).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109267Im RIS seit
20.01.1998Zuletzt aktualisiert am
09.10.2025