RS OGH 1998/1/28 12Os1/98 (12Os2/98)

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Veröffentlicht am 28.01.1998
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Norm

StGB §164 Abs1

Rechtssatz

Eine nach § 164 Abs 1 StGB strafbare Unterstützung des Vortäters bei der Verwer- tung der aus der hehlereibegründenden Tat stammenden Sache kann (entsprechender Vorsatz vorausgesetzt) in jeder mitbestimmenden Einflußnahme auf die Auswahl der mit dem Diebsgut finanzierten Sachwerte aber auch in der Annahme einer Einladung zur Konsumation zum Zweck der Schuldentilgung bestehen.

Entscheidungstexte

  • 12 Os 1/98
    Entscheidungstext OGH 28.01.1998 12 Os 1/98

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109300

Dokumentnummer

JJR_19980128_OGH0002_0120OS00001_9800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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