Norm
StGB §164 Abs1Rechtssatz
Eine nach § 164 Abs 1 StGB strafbare Unterstützung des Vortäters bei der Verwer- tung der aus der hehlereibegründenden Tat stammenden Sache kann (entsprechender Vorsatz vorausgesetzt) in jeder mitbestimmenden Einflußnahme auf die Auswahl der mit dem Diebsgut finanzierten Sachwerte aber auch in der Annahme einer Einladung zur Konsumation zum Zweck der Schuldentilgung bestehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109300Dokumentnummer
JJR_19980128_OGH0002_0120OS00001_9800000_001