RS OGH 1998/1/28 3Ob40/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1998
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Norm

ABGB §1041 A1

Rechtssatz

Der Verwendungsanspruch kann sich auch gegen mehrere Personen richten, wenn jeder von ihnen unberechtigten Nutzen aus der Sache zieht oder in das fremde Recht eingriff.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109680

Dokumentnummer

JJR_19980128_OGH0002_0030OB00040_98Y0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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