RS OGH 1998/1/29 6Ob12/98b, 4Ob94/08i

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Norm

ABGB §523 Cd
ABGB §851

Rechtssatz

Die nach Lehre und Rechtsprechung dem Kläger auferlegte Pflicht zur Bezeichnung des richtigen Grenzverlaufes und zu deren Beweis trifft ihn aber auch dann, wenn der Verlauf der richtigen Grenze nur eine Vorfrage im Rechtsstreit über ein auf die actio negatoria gestütztes Unterlassungsbegehren bildet, weil der Kläger dort den Nachweis seines Eigentumes und eines Eingriffes in dieses zu behaupten und zu beweisen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109355

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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