RS OGH 1998/1/29 12Os108/97

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Veröffentlicht am 29.01.1998
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Rechtssatz

Schließt der betrügerische Täuschungsaufwand Maßnahmen ein, die sich als wirtschaftlich faßbarer Vermögenswert darstellen, so kommt in diesem Umfang Schadenskompensation zum Tragen (hier: Aufschließung einer zugunsten des geschädigten Kreditgebers hypothekarisch belasteten Liegenschaft).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109478

Dokumentnummer

JJR_19980129_OGH0002_0120OS00108_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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