RS OGH 1998/2/9 10ObS320/97z

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Veröffentlicht am 09.02.1998
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Norm

ASVG §137 Abs1

Rechtssatz

Steht die Inkontinenzversorgung des Versicherten in keinem Zusammenhang mit einer Krankenbehandlung, ist sie nicht geeignet, das Gebrechen zu beseitigen, zu bessern oder auf sonstige Weise im Sinne einer Verhütung von Verschlimmerungen dieser Krankheit zu beeinflussen und ist die Gesundheit des Versicherten durch die - nicht gravierende - Inkontinenz auch nicht beeinträchtigt, so scheidet eine Sachleistungsgewährung aus dem Titel "Heilbehelfe" nach § 137 ASVG aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109538

Dokumentnummer

JJR_19980209_OGH0002_010OBS00320_97Z0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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