RS OGH 1998/2/10 14Os10/98

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Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

StPO §190 Abs1

Rechtssatz

Bis zum Inkrafttreten des StRÄG 1996 am 1.März 1997 war eine Sicherheitsleistung nur "auf Verlangen" als gelinderes Mittel anwendbar. Infolge Wegfalles dieser Wortfolge ist die Substituierbarkeit der Haft durch eine Sicherheitsleistung seither auch von Amts wegen zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109481

Dokumentnummer

JJR_19980210_OGH0002_0140OS00010_9800000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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