RS OGH 1998/2/10 11Os58/97

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

StGB §146

Rechtssatz

Beim Spendenbetrug erbringt der Getäuschte eine Leistung, ohne eine Gegenleistung zu erwarten und schädigt sich insoweit bewußt selbst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109554

Dokumentnummer

JJR_19980210_OGH0002_0110OS00058_9700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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