RS OGH 1998/2/10 5Ob284/97v, 5Ob262/02v, 10Ob79/15p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.02.1998
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Norm

MRG §12a Abs3
MRG §46a Abs4 Z1

Rechtssatz

Bei Vereinen ist zur Beurteilung der Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflußmöglichkeiten auf den Wechsel der Mehrheit der Vereinsmitglieder abzustellen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109649

Im RIS seit

12.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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