Rechtssatz
Bei widerstreitenden Interessen des Machtgebers und des Machthabers hat der Gewalthaber jedenfalls die Interessen des Machtgebers vor die eigenen zu stellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109836Dokumentnummer
JJR_19980212_OGH0002_0020OB00005_98V0000_002