Norm
AnfO §1Rechtssatz
Die Behauptung der Befriedigungsuntauglichkeit ist ein Teil der Behauptung des Fehlens einer Benachteiligung; da es sich hiebei um eine rechtsvernichtende Einrede handelt, treffen Behauptungslast und Beweislast in diesem Punkt den Anfechtungsgegner.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109822Im RIS seit
24.02.1998Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026