RS OGH 1998/2/24 4Ob28/98s

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

ABGB §212 Abs2

Rechtssatz

Eine zulässige Doppelvertretung im Sinne des § 212 Abs 2 ABGB liegt dann vor, wenn der Gegenstand des von beiden Vertretern für denselben Zeitraum gestellten Unterhaltsbegehrens nicht identisch ist (hier:

Gegenstand des vom Sachwalter eingeleiteten Verfahrens ist die Unterhaltserhöhung auf siebentausendzweihundert Schilling ab 1. Februar 1997, Gegenstand des Antrages der Mutter der siebentausendzweihundert Schilling übersteigende Erhöhungsbetrag).

Entscheidungstexte

Schlagworte

S 7.200,--

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109600

Dokumentnummer

JJR_19980224_OGH0002_0040OB00028_98S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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