RS OGH 1998/2/24 1Ob35/98y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1998
beobachten
merken

Norm

ABGB §94
ZPO §528 Abs1 H
EheG §66

Rechtssatz

In der Festsetzung des einstweiligen Unterhalts der gefährdeten Partei (= einkommenslose Ehefrau) mit vierzig Prozent der Bemessungsgrundlage wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls liegt jedenfalls kein gravierender Entscheidungsfehler, der eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO aufwirft und deshalb einer Korrektur durch den Obersten Gerichtshofs bedarf.

Entscheidungstexte

Schlagworte

40 %

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109424

Dokumentnummer

JJR_19980224_OGH0002_0010OB00035_98Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten