RS OGH 2021/11/23 4Ob34/98y, 9Ob110/04y, 6Ob38/07t, 4Ob221/12x, 4Ob182/21z

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

LGVÜ Art6 Nr3
Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art6 Nr3

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des Art 6 Nr. 3 LGVÜ sind schon nach dem Wortlaut nicht erfüllt, wenn sich die Widerklage auf einen anderen Vertrag stützt als die Klage, es sei denn, es läge ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde; daß beide Verträge in einem Zusammenhang stehen, genügt nicht.Die Voraussetzungen des Artikel 6, Nr. 3 LGVÜ sind schon nach dem Wortlaut nicht erfüllt, wenn sich die Widerklage auf einen anderen Vertrag stützt als die Klage, es sei denn, es läge ein einheitlicher Sachverhalt zugrunde; daß beide Verträge in einem Zusammenhang stehen, genügt nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109428

Im RIS seit

26.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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