RS OGH 2022/9/14 1Ob302/97m, 1Ob164/01a, 6Ob77/01v, 4Ob27/05g, 5Ob225/10i, 4Ob202/10z, 3Ob72/14f, 7O

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Rechtssatz

Die Erbringung einer geschuldeten Leistung ist dann rechtlich unmöglich, wenn sie durch individuellen oder generellen Hoheitsakt untersagt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109498

Im RIS seit

26.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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