RS OGH 1998/2/24 7Ob47/98g, 6Ob175/14z, 5Ob17/19i

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Veröffentlicht am 24.02.1998
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Norm

ABGB §484

Rechtssatz

Durch den Hinzuerwerb eines Grundstückes zum herrschenden Gut wird die Dienstbarkeit des Fahrweges auf den neuen Grundstücksteil nicht erweitert (GlUNF 2.179).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0109414

Im RIS seit

26.03.1998

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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